Begleitetes Fahren ab 17

Es können soviele wie Begleitpersonen wie erwünscht benannt werden.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Begleitpersonen: mindestens 30 Jahre oder älter, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (3), nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FER).

Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ – Zustimmung der gesetzlichen VertreterBeiblatt für eine Begleitperson (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17″)

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung)   NEU!

Das Formular Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis, sowie alle anderen Formulare,  bekommt ihr natürlich auch bei der Anmeldung in unserer Fahrschule.
Gerne füllen wir mit Euch den Antrag auch aus.

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Diese Kurzanleitung soll nur eine kleine Starthilfe sein.

 

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Diese Kurzanleitung dient als erste Übersicht. Sie enthält nur das Allerwichtigste, damit Sie die Grundfunktionen Ihres BMW X1 Fahrschulfahrzeugs sofort im Griff haben.