Für die Klassen B, BE, M, A1, A, A direkt, L ,T.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Ein Führerschein-Antrag.
    Er ist bei uns erhältlich und kann von uns ausgefüllt werden
  • Personalausweis oder Reisepaß
    (ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt)
  • Ein Lichtbild neueren Datums
    (keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm)
  • Eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes
    (Sehtest, Zeugnis und Gutachtendürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    (entfällt wenn Führerschein vorhanden)
    Als Nachweis gilt auch die Vorlage
    – eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
    – eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehalfer(in), Altenpleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
    – eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegedienshelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
  • Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Für die Klassen C und CE sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:

  • eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe

Als Nachweis gilt auch die Vorlage
– eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
– eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehalfer(in), Altenpleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
– einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegedienshelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung

  • ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Für die Klasse D ist zusätzlich erforderlich:

  • ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten)
  • ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten düfen nicht älter als 2 Jahre sein)
  • ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • ein polizeiliches Führungszeugnis

Bei MOFA entfällt eine behördliche Anmeldung.