Für die Klassen B, BE, M, A1, A, A direkt, L ,T.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Ein Führerschein-Antrag.
Er ist bei uns erhältlich und kann von uns ausgefüllt werden - Personalausweis oder Reisepaß
(ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt) - Ein Lichtbild neueren Datums
(keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm) - Eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes
(Sehtest, Zeugnis und Gutachtendürfen nicht älter als zwei Jahre sein) - Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
(entfällt wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
– eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
– eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehalfer(in), Altenpleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
– eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegedienshelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung - Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Für die Klassen C und CE sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:
- eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
- ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
– eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
– eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehalfer(in), Altenpleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
– einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegedienshelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
- ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Für die Klasse D ist zusätzlich erforderlich:
- ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten)
- ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten düfen nicht älter als 2 Jahre sein)
- ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ein polizeiliches Führungszeugnis
Bei MOFA entfällt eine behördliche Anmeldung.