Klasse A1

 

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Krafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 1b
  • Enthaltene Klassen: AM
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Bereits abgelaufene Zeit auf Grund eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit).
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Wer zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.

  • Die Aufstiegsregelung (A1 auf A2) gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 oder 4, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden.
  • Ausbildungsfahrzeuge: Vespa Primavera 125 (Automatik) oder Honda CB 125R (Schaltung)

Klasse A2

 

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Zweiräder bis 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Diese Beschränkungen entfallen nach 2 Jahren Besitz.
  • Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
  • Vorbesitz notwendig: nein
  • Entspricht der alten Klasse: 1 a oder A (beschränkt)
  • Enthaltene Klassen: A1 und AM
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Bereits abgelaufene Zeit auf Grund eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit). Bei Besitz der Klasse A1 oder 1b erfolgt eine Reduzierung auf 6 Sonderfahrten.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Wer zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung.

  • Ausbildungsfahrzeuge: KAWASAKI Z650

Klasse A direkt

 

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Alle Zweiräder
  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 1
  • Enthaltene Klassen: A2, A1 und AM
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Abgelaufene Zeit wird auf Grund eines vorhandenen Führerscheins angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit). Bei Besitz der Klassen A2 (unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz) und A1 oder 1b erfolgt eine Reduzierung auf 6 Sonderfahrten.
    Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung richtet sich nach Fähigkeiten des Bewerbers.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Wer zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A lediglich eine praktische Prüfung.

  • Ausbildungsfahrzeuge: KTM DUKE 890

Klasse B196

(Klasse B mit der Schlüsselzahl 196)
  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
  • Krafträder bis 125ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Vorbesitz notwendig: Ja, Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Theoretische Stunden: 4 x 90 Minuten (Motorrad)
  • Praktische Stunden: 5 x 90 Minuten
  • Prüfung: KEINE theoretische und praktische Prüfung 
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxisstunden erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit diesem und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Wichtige Information:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird KEINE Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. Die Erweiterung auf die Klasse A2 (§15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einer vereinfachten Aufstieg wie von von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
 
Ausbildungsfahrzeuge: Vespa Primavera 125 (Automatik) oder Honda CB 125R (Schaltung)

Klasse AM

 

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Kleinkrafträder bis 50 ccm, max. 45 km/h.
  • Mindestalter: 15 Jahre NEU!
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 4 oder M
  • Enthaltene Klassen: –
  • Führerschein auf Probe: Nein
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 2 Lektionen klassenspezifischer Unterricht.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung. Keine Sonderfahrten.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.
  • Ausbildungsfahrzeuge: Piaggio Roller

Klasse MOFA

 

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Mofa oder Mofaroller bis 50 ccm, max. 25 km/h.
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: nein
  • Entspricht der alten Klasse: –
  • Enthaltene Klassen: –
  • Führerschein auf Probe: nein
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    Eigener Kurs.
  • Praktische Stunden:
    2 Stunden im Preis der Grundgebühr enthalten!
  • Prüfung: Theoretische Prüfung notwendig.