Klasse B

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
  • Mindestalter: 18, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Enthaltene Klassen: AM und L
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Die bereits abgelaufene Zeit eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Stunden Grundunterricht und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht. Bei vorhandenem Führerschein reduziert sich die Anzahl der Stunden des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
    Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung richtet sich nach Fähigkeiten des Bewerbers.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
  • Ausbildungsfahrzeuge:
    Audi A3
    BMW X2
    BMW 118d

Klasse B197

Fahrzeuge der Klasse B.
Voraussetzungen und sonstige Punkte wie Klasse B.

Besonderheiten der Klasse B197:

Die neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Die Schlüsselzahl beinhaltet KEINERLEI Einschränkungen. Selbstverständlich ist sie auch im Ausland gültig.

Es müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen absolviert werden. Nach einer 15-minütige Testfahrt wird die Fähigkeit zum Schalten OHNE weitere Prüfung bescheinigt.

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B (Schlüsselzahl 78) können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Die 10 Stunden werden in die praktische Ausbildung integriert, somit kommt es zu keiner Erhöhung der benötigten Stunden. Dadurch wird die Ausbildung mit Sicherheit auch nicht teurer.

 

Vorteile der Klasse B197:

  • Von Anfang an auf das Wesentliche konzentrieren.
  • Der pädagogische Leitsatz „von leicht zu schwer“ ist viel einfacher umzusetzen.
  • Moderne Antriebsarten (z.B. Elektro) werden zusätzlich kennengelernt.
  • Mehr Spaß und weniger Stress bei der Ausbildung.

 

Besonderheit der Schlüsselzahl B197:

Wer die Klasse B mit der Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen keine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Schaltfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

  • Ausbildungsfahrzeuge:
    Tesla Model3 (Elektro)
    VW ID4 (Elektro)
    BMW iX3 (Elektro)
    BMW 118d, Audi Q3 und Porsche 911 (kein Prüfungsfahrzeug)

Klasse B Automatik

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Wie Klasse B. Es erfolgt ein Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein. Das bedeutet man darf nur Fahrzeuge mit automatischen Getriebe nach bestandener Prüfung fahren.
  • Mindestalter: 18, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Enthaltene Klassen: AM und L
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Die bereits abgelaufene Zeit eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Stunden Grundunterricht und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht. Bei vorhandenem Führerschein reduziert sich die Anzahl der Stunden des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
    Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung richtet sich nach Fähigkeiten des Bewerbers.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
  • Ausbildungsfahrzeuge:
    Tesla Model3 (Elektro)
    VW ID4 (Elektro)
    BMW iX3 (Elektro)
    BMW 118d und Porsche 911 (kein Prüfungsfahrzeug)

Klasse BE

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
    Max. zulässige Gesamtmasse der Kombination: 7 t
  • Mindestalter: 18, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz notwendig: Klasse B
  • Entspricht der alten Klasse: 3
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Abgelaufene Zeit wird auf Grund eines vorhandenen Führerscheins angerechnet.
  • Theoretische Stunden:
    Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Dämmerung/Dunkelheit)
    Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung richtet sich nach Fähigkeiten des Bewerbers.
  • Prüfung: Nur praktische Prüfung.
  • Ausbildungsfahrzeuge:
    VW ID4 (Elektro)

Klasse B96

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 4250 kg.
  • Mindestalter: 18, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz notwendig: Klasse B
  • Theoretische Stunden:
    150 Minuten vorgeschrieben.
  • Praktische Stunden:
    210 Minuten + 60 Miuten fahrpraktische Übungen
  • Prüfung: Nur Fahrerschulung. Keine Prüfung notwendig.
  • Ausbildungsfahrzeuge:
    VW ID4 (Elektro)