Die eigene Motorradausrüstung kann mitgebracht werden.
Die Fahrschule Dorsheimer stellt aber auch Helme, Motorradbekleidung, sowie Handschuhe zur Verfügung.

Klasse A1

16

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Krafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kw/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 1b
  • Enthaltene Klassen: AM
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Bereits abgelaufene Zeit auf Grund eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit).
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Ausbildungsfahrzeuge:
Vespa Primavera 125 (Automatik)
Honda CB125R (Schaltung)

Klasse A2

18

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Zweiräder bis 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Diese Beschränkungen entfallen nach 2 Jahren Besitz.
  • Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
  • Vorbesitz notwendig: nein
  • Entspricht der alten Klasse: 1 a oder A (beschränkt)
  • Enthaltene Klassen: A1 und AM
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Bereits abgelaufene Zeit auf Grund eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit). Bei Besitz der Klasse A1 oder 1b erfolgt eine Reduzierung auf 6 Sonderfahrten.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Ausbildungsfahrzeuge:
KAWASAKI Z650

Klasse A direkt

24

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Alle Zweiräder
  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 1
  • Enthaltene Klassen: A2, A1 und AM
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Abgelaufene Zeit wird auf Grund eines vorhandenen Führerscheins angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten (5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit). Bei Besitz der Klassen A2 (unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz) und A1 oder 1b erfolgt eine Reduzierung auf 6 Sonderfahrten.
    Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung richtet sich nach Fähigkeiten des Bewerbers.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Ausbildungsfahrzeuge:
KTM DUKE 890R
Honda CB650R

Klasse B196

25

(Klasse B mit der Schlüsselzahl 196)
  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
  • Krafträder bis 125ccm Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter 25 Jahre.
  • Vorbesitz notwendig: Ja, Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Theoretische Stunden: 4 x 90 Minuten (Motorrad)
  • Praktische Stunden: 5 x 90 Minuten
  • Prüfung: KEINE theoretische und praktische Prüfung 
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxisstunden erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit diesem und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Ausbildungsfahrzeuge:
Vespa Primavera 125 (Automatik)
Honda CB 125R (Schaltung)

Klasse AM

15

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Kleinkrafträder bis 50 ccm, max. 45 km/h.
  • Mindestalter: 15 Jahre NEU!
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 4 oder M
  • Enthaltene Klassen: –
  • Führerschein auf Probe: Nein
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    12 Lektionen Grundunterricht und 2 Lektionen klassenspezifischer Unterricht.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung. Keine Sonderfahrten.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung notwendig.

Ausbildungsfahrzeuge:
Piaggio Roller

Klasse MOFA

15

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Mofa oder Mofaroller bis 50 ccm, max. 25 km/h.
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: nein
  • Entspricht der alten Klasse: –
  • Enthaltene Klassen: –
  • Führerschein auf Probe: nein
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    Eigener Kurs.
  • Praktische Stunden:
    2 Stunden im Preis der Grundgebühr enthalten!
  • Prüfung: Theoretische Prüfung notwendig.