CHECKLISTE!
Was brauchst du für die behördliche Anmeldung?
- Führerschein-Antrag* (gerne füllen wir mit Dir den Antrag direkt in der Fahrschule aus)
- Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein)
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (aktuelles und biometrisches Lichtbild)
- Geld für die Gebühren
Begleitetes Fahren ab 17
Es können so viele Begleitpersonen wie erwünscht benannt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Begleitpersonen: mindestens 30 Jahre oder älter, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (3), nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FER).
Ab wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?
Führerschein ab 18 Jahren
Ihr könnt euch jedoch mit 17 1/2 Jahren anmelden.
Die Theorieprüfung könnt ihr frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag.
Den Führerschein bekommt ihr aber erst am 18. Geburtstag ausgehändigt, vorher dürft ihr, trotz bestandener Prüfung, noch nicht fahren.
Führerschein ab 17 Jahren
Ihr könnt Euch schon ab 16 1/2 Jahren zur Führerscheinausbildung anmelden und erhaltet dann zum 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung. Auf dieser sind berechtigte Begleitpersonen eingetragen (z.B. die Eltern).
Ihr dürft dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung der in der Fahrberechtigung eingetragenen Personen fahren.
Wo bekomme ich die Erste Hilfe Bescheinigung?
Gerne helfen wir Euch auch in der Fahrschule weiter, den richtigen Anbieter zu finden. Sprecht uns an!
Für den Führerschein wird ein anerkannter Erste-Hilfe-Kurs benötigt. Diese Kurse dauern in der Regel nur einen Tag und vermitteln die wichtigsten Maßnahmen für Notfälle im Straßenverkehr. Es lohnt sich, frühzeitig einen Termin in der Nähe zu buchen, damit es bei der Anmeldung zur Prüfung keine Verzögerungen gibt.
Hier haben wir Euch zwei Möglichkeiten rausgesucht:
