Begleitetes Fahren ab 17
Es können soviele Begleitpersonen wie erwünscht benannt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Begleitpersonen: mindestens 30 Jahre oder älter, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (3), nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FER).
Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ – Zustimmung der gesetzlichen VertreterBeiblatt für eine Begleitperson (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17″)
Das Formular Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sowie alle anderen Formulare bekommt ihr bei der Anmeldung in unserer Fahrschule.
Gerne füllen wir mit Euch den Antrag auch aus.
Ab wann kann ich mich für den Führerschein anmelden?
Führerschein ab 18 Jahre.
Ihr könnt euch jedoch mit 17 1/2 Jahren anmelden.
Die Theorieprüfung könnt ihr frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag.
Den Führerschein bekommt ihr aber erst am 18. Geburtstag ausgehändigt, vorher dürft ihr, trotz bestandener Prüfung, noch nicht fahren.
Führerschein 17 und begleitetes Fahren.
Ihr könnt Euch schon ab 16 1/2 Jahren zur Führerscheinausbildung anmelden und erhaltet dann zum 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung. Auf dieser sind berechtigte Begleitpersonen eingetragen (z.B. die Eltern).
Ihr dürft dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung der in der Fahrberechtigung eingetragenen Personen fahren.
Wo bekomme ich die Erste Hilfe Bescheinigung?
Gerne helfen wir Euch in der Fahrschule weiter, den richtigen Anbieter zu finden. Sprecht uns an!
CHECKLISTE!
Was brauchst du für die behördliche Anmeldung?
- Führerschein-Antrag* (gerne füllen wir mit Dir den Antrag direkt in der Fahrschule aus)
- Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein)
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (aktuelles und biometrisches Lichtbild)
- Geld für die Gebühren
Die theoretische und praktische Prüfung sind erst möglich, wenn die Behörde die Papiere bearbeitet hat und sie wieder bei der Fahrschule vorliegen.
*Wichtiger Hinweis:
da der Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt zwischen sechs und acht Wochen dauern kann, sollte der Antrag frühzeitig eingereicht werden.
Übersicht
Klassen B, BE, AM, A1, A, A direkt, L ,T
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Ein Führerschein-Antrag.
Er ist bei uns erhältlich und kann von uns ausgefüllt werden - Personalausweis oder Reisepaß
(ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt) - Ein Lichtbild neueren Datums
(keine Kopfbedeckung, biometrisch, 35 x 45 mm) - Eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes
(Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein) - Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
(entfällt wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
– eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
– eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger(in), Hebamme, Entbindungspfleger(in), Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
– eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung - Ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Klassen C und CE zusätzliche Unterlagen
- eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
- ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe
Als Nachweis gilt auch die Vorlage
– eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
– eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehalfer(in), Altenpleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
– einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegedienshelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
- ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
- Geld für die Antragsgebühren der Behörde
Klasse D zusätzliche Unterlagen
- ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten)
- ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten düfen nicht älter als 2 Jahre sein)
- ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ein polizeiliches Führungszeugnis
Mofa
Bei MOFA entfällt eine behördliche Anmeldung. Ihr braucht einen Antrag, den Ihr bei uns bekommt und ein Lichtbild.