Begleitetes Fahren ab 17

Es können so viele Begleitpersonen wie erwünscht benannt werden.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Begleitpersonen: mindestens 30 Jahre oder älter, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (3), nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FER).

Anträge

Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ – Zustimmung der gesetzlichen VertreterBeiblatt für eine Begleitperson (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17″)

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung, Neuerteilung, Umschreibung)

Das Formular Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis, sowie alle anderen Formulare, bekommt ihr natürlich auch bei der Anmeldung in unserer Fahrschule.
Gerne füllen wir mit Euch den Antrag auch aus.