HÄUFIGE FRAGEN

Jede Menge Fragen…das ist ganz normal wenn es um Führerscheine geht!
Schließlich handelt es sich um eine umfangreiche Ausbildung, die man nicht jeden Tag macht!

Nachfolgend haben wir häufige und typische Fragen zum Pkw-Führerschein aufgeführt.

Und sollte deine Frage oder Antwort nicht dabei sein, freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme.
Persönlich in einem unserer Büros, per Mail oder telefonisch (06103-373097 oder 0171-3199970).

 

Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?

Frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter ist eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle möglich.
Eine Anmeldung bei uns in der Fahrschule kann auch gerne früher erfolgen.

 

Was brauche ich zur Anmeldung in der Fahrschule?

Zur Anmeldung reicht uns dein Personalausweis.
Für alle weiteren Dokumente und Unterlagen erhältst du Infomaterial bei der Anmeldung.

 

Kann man nur an speziellen Terminen mit dem Theorieunterricht starten?

Unserer theoretische Ausbildung erfolgt im Kurssystem. Das heißt du absolvierst alle benötigten Lektionen innerhalb von wenigen Tagen. Idealerweise innerhalb eines Kurses. Nach Absprache mit dem Büromanagement können die Kurse auch miteinander kombiniert werden.

Muss man den Theorieunterricht am Stück besuchen?

Glücklicherweise nicht.
Es gibt keine Pflicht, die Theorie am Stück zu besuchen. Allerdings zieht sich die Ausbildung in die Länge, wenn du nur sehr unregelmäßig kommst. Nach Absprache können die Kurse miteinander kombiniert werden.

 

Wie lange dauert die Pkw-Führerscheinausbildung?

Das ist wesentlich von deinem persönlichen Zeitplan abhängig:
Regelmäßiger Besuch des Unterrichts, frühe Abgabe der Dokumente zur Führerscheinbeantragung und Termine für praktische Fahrstunden – so kann man den Führerschein auch in 2-3 Wochen machen. Erfahrungsgemäß absolvieren viele Fahrschüler(innen) die Ausbildung in ca. 3 Monaten.

 

Muss ich den Führerscheinantrag selbst einreichen bei der Behörde?

Nein, für eine Gebühr von 9,90 übernehmen wir diesen Service für dich.
(für Fahrschüler(innen) mit Wohnort im Landkreis Offenbach).

 

Habe ich immer den gleichen Fahrlehrer(in)? Kann ich mir diesen aussuchen?

Selbstverständlich kannst du uns Deinen Fahrlehrerwunsch nennen und wir versuchen diesem nachzukommen.
Dein Fahrlehrer(in) betreut dich dann von der ersten Fahrstunde bis zur Prüfung. Wenn du die Klasse B197 machst, wirst du auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ausgebildet. Das bedeutet, dass du auch zwei Fahrlehrer(innen) innerhalb der Ausbildung kennenlernen wirst.

 

Werde ich zur Fahrstunde zuhause abgeholt?

Unsere Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. In Neu-Isenburg haben wir den Startpunkt, aufgrund der schwierigen Verkehrsverhältnisse,  auf einen nahegelegenen Platz gelegt.

Auf die Praxis, dich von zu Hause abzuholen, verzichten wir ganz bewusst. Unsere Ausbildung ist professionell strukturiert und folgt einem effizienten Konzept. Wenn du bei jeder Fahrstunde den zuvor Fahrenden nach Hause bringen würdest, wäre dieses Konzept nicht durchführbar. Dies würde bedeuten, dass du mehr Fahrstunden brauchst und somit erhöhte Kosten hättest.

Auf besonderen Wunsch bieten wir einen aufpreispflichtigen Abholservice an.