Klasse CE
- Gilt für folgende Fahrzeuge:
Alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Bei der Klasse CE sind alle Anhänger, die am Fahrzeug erlaubt sind, möglich.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz notwendig:
B bei Erwerb der Klasse C
B und C bei Erwerb der Klasse CE
- Entspricht der alten Klasse: 2
- Enthaltene Klassen: C1 (E)
- Führerschein auf Probe:
2 Jahre. Die bereits abgelaufene Zeit eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
- Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
6 Lektionen Grundunterricht und
10 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Erwerb von C bei Besitz B.
4 Lektionen Sonderunterricht bei Erwerb von CE bei Besitz C.
14 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Erwerb von CE bei Besitz B.
- Praktische Stunden:
Grundausbildung und Sonderfahrten
Erwerb der Klasse C bei Besitz von Kl.B (5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
Erwerb der Klasse CE bei Besitz von Kl.C (5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
Erwerb der Klasse C+CE bei Besitz von Kl.B (8x Landstraße, 3x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
- Ausbildungsfahrzeuge:
Mercedes-Benz
Klasse D
- Gilt für folgende Fahrzeuge:
Alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz notwendig: Klasse B
- Entspricht der alten Klasse:
- Enthaltene Klassen: D1
- Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
6 Lektionen Grundunterricht und
18 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von B.
12 Lektionen Sonderunterricht bei Besitz von C1.
8 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von D1.
8 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von C
- Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
6*/12 Lektionen Grundunterricht und
2 für Klasse B und 18 für Klasse D.
- * sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
- Praktische Stunden:
Bei Vorbesitz der Kl. C von mehr als 2 Jahren: Grundausbildung: 7, Überland: 8, Autobahn: 4, Nachtfahrten: 3
Bei Vorbesitz der Kl. C von bis zu 2 Jahren: Grundausbildung: 14, Überland: 16, Autobahn: 8, Nachtfahrten: 6
Bei Vorbesitz der Kl. B/C1 von mehr als 2 Jahren: Grundausbildung: 33, Überland: 12, Autobahn: 8, Nachtfahrten: 5
- Zum praktischen Unterricht gehören auch:
Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Eine Unterweisung am Ausbildungsfahzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
- Ausbildungsfahrzeuge:
Setra Omnibus
Klasse L
- Gilt für folgende Fahrzeuge:
Land- oder forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Zugmaschinen, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 32 km/h.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz notwendig: Nein
- Entspricht der alten Klasse: 5
- Führerschein auf Probe: Nein
- Theoretische Stunden:
12 Lektionen Grundunterricht und 2 Lektionen Sonderunterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
- Praktische Stunden: Keine praktische Ausbildung.
- Prüfung: Nur theoretische Prüfung notwendig.
- Ausbildungsfahrzeuge: Eigenes Fahrzeug notwendig.
Klasse T
- Gilt für folgende Fahrzeuge:
Land – oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 60 km/h.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz notwendig: Nein
- Entspricht der alten Klasse: –
- Enthaltene Klassen: L
- Führerschein auf Probe: Nein
- Theoretische Stunden:
12 Lektionen Grundunterricht und 6 Lektionen Sonderunterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
- Praktische Stunden:
Grundausbildung. Keine Sonderfahrten notwendig.
- Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung notwendig.
- Ausbildungsfahrzeuge: Eigenes Fahrzeug und Anhänger notwendig.