Klasse CE

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Bei der Klasse CE sind alle Anhänger, die am Fahrzeug erlaubt sind, möglich.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz notwendig:
    B bei Erwerb der Klasse C
    B und C bei Erwerb der Klasse CE
  • Entspricht der alten Klasse: 2
  • Enthaltene Klassen: C1 (E)
  • Führerschein auf Probe:
    2 Jahre. Die bereits abgelaufene Zeit eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    6 Lektionen Grundunterricht und
    10 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Erwerb von C bei Besitz B.
    4 Lektionen Sonderunterricht bei Erwerb von CE bei Besitz C.
    14 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Erwerb von CE bei Besitz B.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung und Sonderfahrten
    Erwerb der Klasse C bei Besitz von Kl.B (5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
    Erwerb der Klasse CE bei Besitz von Kl.C (5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
    Erwerb der Klasse C+CE bei Besitz von Kl.B (8x Landstraße, 3x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
  • Ausbildungsfahrzeuge:
    Mercedes-Benz

Klasse D

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: Klasse B
  • Entspricht der alten Klasse:
  • Enthaltene Klassen: D1
  • Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
    6 Lektionen Grundunterricht und
    18 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von B.
    12 Lektionen Sonderunterricht bei Besitz von C1.
    8 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von D1.
    8 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von C
  • Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
    6*/12 Lektionen Grundunterricht und
    2 für Klasse B und 18 für Klasse D.
  • * sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
  • Praktische Stunden:
    Bei Vorbesitz der Kl. C von mehr als 2 Jahren: Grundausbildung: 7, Überland: 8, Autobahn: 4, Nachtfahrten: 3
    Bei Vorbesitz der Kl. C von bis zu 2 Jahren: Grundausbildung: 14, Überland: 16, Autobahn: 8, Nachtfahrten: 6
    Bei Vorbesitz der Kl. B/C1 von mehr als 2 Jahren: Grundausbildung: 33, Überland: 12, Autobahn: 8, Nachtfahrten: 5
  • Zum praktischen Unterricht gehören auch:
    Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Eine Unterweisung am Ausbildungsfahzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
  • Ausbildungsfahrzeuge:
    Setra Omnibus

Klasse L

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Land- oder forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Zugmaschinen, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 32 km/h.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: 5
  • Führerschein auf Probe: Nein
  • Theoretische Stunden:
    12 Lektionen Grundunterricht und 2 Lektionen Sonderunterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden: Keine praktische Ausbildung.
  • Prüfung: Nur theoretische Prüfung notwendig.
  • Ausbildungsfahrzeuge: Eigenes Fahrzeug notwendig.

Klasse T

  • Gilt für folgende Fahrzeuge:
    Land – oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 60 km/h.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz notwendig: Nein
  • Entspricht der alten Klasse: –
  • Enthaltene Klassen: L
  • Führerschein auf Probe: Nein
  • Theoretische Stunden:
    12 Lektionen Grundunterricht und 6 Lektionen Sonderunterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
  • Praktische Stunden:
    Grundausbildung. Keine Sonderfahrten notwendig.
  • Prüfung:
    Theoretische und praktische Prüfung notwendig.
  • Ausbildungsfahrzeuge: Eigenes Fahrzeug und Anhänger notwendig.