Gilt für folgende Fahrzeuge:
Alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässige Gesamtmasse. Bei der Klasse CE sind alle Anhänger, die am Fahrzeug erlaubt sind, möglich.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz notwendig:
B bei Erwerb der Klasse C
B und C bei Erwerb der Klasse CE
Entspricht der alten Klasse: 2
Enthaltene Klassen: C1 (E)
Führerschein auf Probe:
2 Jahre. Die bereits abgelaufene Zeit eines vorhandenen Führerscheins wird angerechnet.
Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
6 Lektionen Grundunterricht und
10 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Erwerb von C bei Besitz B.
4 Lektionen Sonderunterricht bei Erwerb von CE bei Besitz C.
14 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Erwerb von CE bei Besitz B.
Praktische Stunden:
Grundausbildung und Sonderfahrten
Erwerb der Klasse C bei Besitz von Kl.B (5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
Erwerb der Klasse CE bei Besitz von Kl.C (5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
Erwerb der Klasse C+CE bei Besitz von Kl.B (8x Landstraße, 3x Autobahn, 3x Dämmerung/Dunkelheit)
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
Ausbildungsfahrzeuge:
Mercedes-Benz
Klasse D
Gilt für folgende Fahrzeuge:
Alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz notwendig: Klasse B
Entspricht der alten Klasse:
Enthaltene Klassen: D1
Theoretische Stunden (in Doppelstunden):
6 Lektionen Grundunterricht und
18 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von B.
12 Lektionen Sonderunterricht bei Besitz von C1.
8 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von D1.
8 Lektionen klassenspezifischer Unterricht bei Besitz von C
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
6*/12 Lektionen Grundunterricht und
2 für Klasse B und 18 für Klasse D.
* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Praktische Stunden:
Bei Vorbesitz der Kl. C von mehr als 2 Jahren: Grundausbildung: 7, Überland: 8, Autobahn: 4, Nachtfahrten: 3
Bei Vorbesitz der Kl. C von bis zu 2 Jahren: Grundausbildung: 14, Überland: 16, Autobahn: 8, Nachtfahrten: 6
Bei Vorbesitz der Kl. B/C1 von mehr als 2 Jahren: Grundausbildung: 33, Überland: 12, Autobahn: 8, Nachtfahrten: 5
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Eine Unterweisung am Ausbildungsfahzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung.
Ausbildungsfahrzeuge:
Setra Omnibus
Klasse L
Gilt für folgende Fahrzeuge:
Land- oder forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Zugmaschinen, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 32 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz notwendig: Nein
Entspricht der alten Klasse: 5
Führerschein auf Probe: Nein
Theoretische Stunden:
12 Lektionen Grundunterricht und 2 Lektionen Sonderunterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
Praktische Stunden: Keine praktische Ausbildung.
Prüfung: Nur theoretische Prüfung notwendig.
Ausbildungsfahrzeuge: Eigenes Fahrzeug notwendig.
Klasse T
Gilt für folgende Fahrzeuge:
Land – oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 60 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz notwendig: Nein
Entspricht der alten Klasse: –
Enthaltene Klassen: L
Führerschein auf Probe: Nein
Theoretische Stunden:
12 Lektionen Grundunterricht und 6 Lektionen Sonderunterricht. Bei vorhandenem Führerschein erfolgt eine Reduzierung des Grundunterrichts auf 6 Lektionen.
Praktische Stunden:
Grundausbildung. Keine Sonderfahrten notwendig.
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung notwendig.
Ausbildungsfahrzeuge: Eigenes Fahrzeug und Anhänger notwendig.